Starker Partner.

Optimale Absicherung.

für Polizeibeamte/-innen.

Partnerschaftlich und auf die Belange von Polizeibeamten/-innen spezialisiert, beraten wir dich aus einem Expertennetzwerk heraus, welches dir eine einzigartige Tarif- & Bedingungswerkanalyse bietet und zudem einen Service, der in dieser Form einmalig auf dem deutschen Markt ist.

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Beamtenanwärter / auf Widerruf

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter) erhalten Anwärterbezüge. Soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, wird neben dem Anwärtergrundbetrag noch ein Familienzuschlag gezahlt. Der Anwärtergrundbetrag orientiert sich an der Besoldungsgruppe, die dem Eingangsamt der Laufbahn des Anwärters zugeordnet ist. Da Anwärter noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt (Ausnahme: Dienstunfall) haben, sind für diese einige Aspekte besonders zu beachten. 

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Beamter auf Probe

Die Ernennung zum Beamten auf Probe erfolgt i.d.R. nach 24 Monaten Vorbereitungsdienst gemäß § 6 Abs. 3 BBG durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In einem Beamtenverhältnis auf Probe muss sowohl die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung nachgewiesen werden. Ähnlich wie beim Beamten auf Widerruf erhält auch der Beamte auf Probe noch keine Ansprüche auf Ruhegehalt, daher sind auch hier spezielle Absicherungsmodelle zu wählen.

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Beamter auf Lebenszeit

Nach der Probezeit erfolgt der Statuswechsel hin zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Nach Ablauf der 60-monatigen Wartezeit (5 Jahre) erhält der Beamte zum ersten Mal Ruhegehaltsansprüche. Dies führt zwangsläufig auch dazu, dass sich aus versicherungstechnischer Sicht einiges ändert. Hier sollte zwingend drauf geachtet werden und notwendige Änderungen vorgenommen werden.

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